Organisatorischer Ablauf der Physiotherapie und Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherungsträger


  • Besorgung einer Verordnung für Physiotherapie bei einem Allgemeinmediziner oder Facharzt
    (10x Physiotherapie á 45 und 10x Heilmassage á 15 min)
  • Beginn der Physiotherapie
  • Bei allen Krankenkassen mit Ausnahme der SVS ist die Physiotherapie derzeit bewilligungsfrei.
  • Nur für SVS-Versicherte: Ansuchen um Bewilligung der Verordnung innerhalb der ersten Wochen nach Ausstellung bei Ihrer Krankenkasse (SVS-Go, E-mail, Post, persönlich.)
  • Nach Therapieende: Einreichung der bezahlten Honorarnote mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse.
  • Erhalt der Rückerstattung des Kassenanteils
    (ca. 40 € oder mehr bei einer Einheit von insgesamt 60 min)
  • Eventuell Übernahme der Restkosten durch Zusatzversicherung