Organisatorischer Ablauf der Physiotherapie und Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherungsträger
- Besorgung einer Verordnung für Physiotherapie bei einem Allgemeinmediziner oder Facharzt
(10x Physiotherapie á 45 und 10x Heilmassage á 15 min) - Beginn der Physiotherapie
- Bei allen Krankenkassen mit Ausnahme der SVS ist die Physiotherapie derzeit bewilligungsfrei.
- Nur für SVS-Versicherte: Ansuchen um Bewilligung der Verordnung innerhalb der ersten Wochen nach Ausstellung bei Ihrer Krankenkasse (SVS-Go, E-mail, Post, persönlich.)
- Nach Therapieende: Einreichung der bezahlten Honorarnote mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse.
- Erhalt der Rückerstattung des Kassenanteils
(ca. 40 € oder mehr bei einer Einheit von insgesamt 60 min) - Eventuell Übernahme der Restkosten durch Zusatzversicherung